Quelle:
http://www.buero-hoppe.de/foerderung-sportplatzbau.htm
Fördermittel Sportstättenbau
Zuschüsse für Sportplatzbau
Ob Kommunen oder Sportvereine als Bauherren auftreten - das
Geld ist immer knapp. Über den Erfolg bei Umbauten
bestehender Sportanlagen oder auch Neubauten von
Sportplätzen entscheidet oft die Anwerbung von Fördermitteln
und Spenden. Hier gibt es mehrere Anlaufstellen, die zur Finanzierung in Anspruch
genommen werden können:
Kommunale Mittel (Gemeinde und Landkreis)
Städte und Gemeinden haben ein Interesse daran, ihren Einwohnern angemessene
Sportanlagen zur Verfügung zu stellen. Im gegenwärtig zu beobachtenden gesellschaftlichen
Wandel stehen alle Beteiligten in der Pflicht, das Angebot an Sportstätten der Nachfrage
anzupassen. Während die kommerziellen Sportanbieter sehr flexibel agieren, ist für die
Sportvereine oft schwer, sich bei Politik und Verwaltung für ihre Anliegen Gehör zu
verschaffen. Zunächst ist besonderes Augenmerk auf die kommunalen Politiker zu werfen:
Politiker haben ein großes Interesse daran, ihre Partei und Person in der Öffentlichkeit
darzustellen. Besonders in Zeiten knapper Kassen ist es für sie möglich, sich über den Bau
oder Umbau von Sportanlagen zu profilieren. Laden Sie Politiker in ihren Verein ein.
Berichten Sie darüber in ihrer Vereinszeitschrift. Laden Sie die Presse hinzu. Tun sie dies mit
Politikern der entscheidenden Parteien, wie auch mit der Opposition. Bieten Sie den
Politikern eine Bühne und machen Sie es Ihnen leicht etwas zu bewegen. Bereiten Sie
Unterlagen vor, aus denen das Problem und die Lösung schnell erkennbar sind. Stellen Sie die
öffentliche Wirkung des Sportstättenbaus in den Vordergrund und verknüpfen dies mit dem
politischen Gelingen.
Doch politischer Wille allein schaltet die Startampel nur auf "Gelb". Grünes Licht ist erst
erreicht, wenn auch die Verwaltung mitzieht. Hier ist es oft das Zahlenmaterial mit dem
Entscheidungen erleichtert werden. Die Unterhaltung beispielsweise eines Kunstrasenplatzes
kostet jährlich 6000-8000€. Ein gut gepflegter Tennenplatz (Aschenplatz, Grandplatz) kostet
doppelt so viel bei erheblich schlechteren Spieleigenschaften, ein Naturrasen ist in der
Unterhaltung drei bis viermal so teuer, bei erheblich geringerer Nutzungsdauer.
Oftmals werden genehmigungstechnische Fragen aufgeworfen:
• Wird der Immissionsschutz, insbesondere der Lärmschutz eingehalten?
• Genügen die vorhandenen Stellplätze der Anlage?
• Sind ökologische Belange beeinträchtigt?
• Entspricht der Neubau / Umbau dem Baurecht?
Wer hier von Beginn an sicher agiert hat erheblich größere Chancen das Projekt auch
umzusetzen, da ein vorschnelles Nein von Behörden nur ungern zurückgenommen wird.
Sportfördermittel des Landes
sowie Toto- und Lottomittel
Der gebräuchlichste Topf wird durch die Richtlinie über die
Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des
Sportstättenbaus geregelt.
Dieses Mittel sind Landesmittel sowie die Summen aus Toto- und Lottomitteln. Sie decken
bis zu 20% des Investitionsvolumens, maximal jedoch 103.000€. Für Sportvereine ist der
zuständige Kreissportbund die Antragsstelle. Er fragt folgende Unterlagen an:
• Kurzbeschreibung des Projekts,
• Kostenschätzung oder -berechnung nach DIN 276,
• bei Ersatz einer Sportstätte Vergleichsberechnung, Finanzierungsplan,
• sportfachliche Begründung der Maßnahme.
Der zuständige Kreissportbund hat ein jährliches Budget, über welches er verfügen kann. Sind
mehr Gelder beantragt als vorhanden, so kann die Förderung die 20% Marge unterschreiten.
In den Jahren 2003-2005 wurden durchschnittlich 12% der förderfähigen Kosten
übernommen.
Frühzeitige Gespräche sind sehr sinnvoll, um in den nächsten Jahresetat aufgenommen zu
werden.
Siehe auch:
Regionalökonomische und fiskalische Effekte aus Investitionen in den Sportstättenbau in Niedersachsen, Gutachten
im Auftrag des Landessportbund Niedersachsen
Richtlinie zur Förderung des Sportstättenbaus
EU Förderung, "EU-Subventionen"
Es gibt zahlreiche Fonds, aus denen Gelder angeworben werden können. Leider jedoch nur
wenige Programme, welche direkt abrufbar sind. In der Regel fließen Gelder über
Strukturfördermaßnahmen wie InterReg. Diese Mittel werden häufig über die
Kommunalverwaltung oder den zuständigen Landkreis beantragt. Die Möglichkeit der
Förderung durch EU-Mittel variiert von Landkreis zu Landkreis. Gegenwärtig läuft der Etat
bis 2006 aus, die Förderungslage für den EU Haushalt 2007 - 2013 ist in der Praxis noch nicht
erprobt. Gerne recherchieren wir hier mögliche Zuschüsse.
Förderung durch Schulprogramme
Wird auf der Sportanlage auch Schulsport durchgeführt? Für
Schulsportanlagen gibt es weitere Förderprogramme, die zwar
oft umkämpft sind, jedoch auch immer wieder aufgelegt
werden. Es lohnt sich, nach Fördermöglichkeiten und
Zuschüssen für Schulsportanlagen zu suchen.
Eigenleistungen
Praktisch jede Baumaßnahme bietet die Möglichkeit der Eigenleistungen. Ausbau der
Torhülsen, Abbruch alter Barrieren, aber auch Feinplanum von Wällen bis hin zu
Hilfstätigkeiten bei den Profis gibt es zahlreiche Möglichkeiten für die Vereinsmitglieder,
zum Gelingen der neuen Anlage beizutragen. Mit einem für den Einzelnen überschaubaren
Arbeitsaufwand wird für den Verein Großes geleistet. Gemäß den Richtlinien für die
Sportförderung wird der Arbeitseinsatz mit einem Stundensatz von 10€ verrechnet,
Maschinenstunden mit 25€.
Sponsoren
Selbst für Bundesligamannschaften ist die Suche nach geeigneten Sponsoren nicht immer
einfach. Aber Sponsoring muss nicht immer an Erfolg in hohen Spielklassen gebunden sein.
Auch lokal erfolgreiche Mannschaften können interessante Beträge einwerben. Gibt es in
ihrem Umkreis umstrittene Baumaßnahmen, deren Betreiber eine Imagekampagne betreiben?
Auch große Unternehmen mit umstrittenen Projekten können für einen Zuschuss gut sein.
Sprechen sie diese gezielt an und werben sie mit der nachhaltigen Öffentlichkeitswirkung der
Sportstätten.
Kredite
Die KfW Förderbank vergibt zinsgünstige Darlehen an gemeinnützige Vereine mit dem
Programm „Sozial Investieren“. Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank des
gemeinnützigen Vereins. Diese muss für das KfW-Darlehen die Haftung übernehmen. Im
Rahmen des risikogerechten Zinssystems bewertet die Hausbank die wirtschaftlichen
Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) sowie die Tragfähigkeit des Vorhabens und die
Werthaltigkeit der zur Verfügung gestellten Sicherheiten. Im Ergebnis dieser Bewertung
gelangt die Hausbank zu einer von sieben von der KfW vorgegebenen Preisklassen und
ermittelt gleichzeitig einen kundenindividuellen (Angebots-)Zinssatz. Dabei gilt: Der
Zinssatz, den die Hausbank ihrem Kunden anbietet, darf die von der KfW festgelegte
Preisobergrenze der ermittelten Preisklasse nicht übersteigen.
Typische Finanzierung
Als Beispiel wird der Umbau einer Tennenflächen zu einen
Kunstrasenplatz herangezogen. Inklusive der Arbeiten im
Umfeld ergibt sich ein Investitionsvolumen von 400.000€.
Dieses verteilt sich auf:
• 80.000€ durch die Gemeinde
• 80.000€ durch die Landkreis
• 60.000€ durch den Kreissportbund /
Toto- & Lotto (maximal 20%)
• 10.000€ durch Eigenleistungen
• 60.000€ durch Vereinskapital
• 60.000€ durch Kreditaufnahme
• 50.000€ durch Sponsoren